Die BENEFICENTIA Stiftung besteht seit 10. Mai 2001 und ist eine ausschliesslich gemeinnützige Stiftung nach liechtensteinischem Recht. Sie ist steuerbefreit und untersteht der Stiftungsaufsicht in Liechtenstein.

Zweck:

Die Stiftung fördert insbesondere

  • karitative, humanitäre und soziale Werke,
  • Hilfe an Kinder, Kranke, alte Menschen und Behinderte,
  • Geistes- und Naturwissenschaften incl. medizinischer Forschung, sowie
  • Kunst und Kultur im weitesten Sinne.

Prinzipien unserer Tätigkeit:

Die Stiftung unterstützt nur Projekte, die den Prinzipien der Unabhängigkeit von Geschlecht, Religion, Nationalität, Herkunft und politischer Gesinnung entsprechen.

Unterstützung erhalten ebenfalls nur Institutionen, die im jeweiligen Land von den zuständigen Behörden als gemeinnützig anerkannt und/oder steuerbefreit sind, sowie gegebenenfalls in ein entsprechendes Register eingetragen sind.

Die Stiftung gewährt keine dauernde oder langjährige Unterstützung einzelner Projekte. Die Unterstützung für ein bestimmtes Projekt ist in der Regel für maximal 3 Jahre befristet. Eine weitere Gesuchstellung für dasselbe Projekt kann erst nach einem Unterbruch von einigen Jahren erfolgen.

Die Stiftung entfaltet ihre Tätigkeit ausschliesslich in Liechtenstein und in Italien.

Verantwortliche:

Der Stiftungsrat besteht aus folgenden fünf Personen:

  • Dr. Peter Goop
  • Raymond J. Bär
  • Daniele Cogoi
  • Avv. Fabio Nider
  • lic. iur. Jesús Cortés

Inhaltliche und formelle Anforderungen an Gesuche

Kontakt:
Gesuche sind in deutscher, italienischer oder englischer Sprache und in elektronischer Form einzureichen.

Einsendeschluss für Gesuche 2024:
für die Frühjahrssitzung des Stiftungsrates: 22. März 2024
für die Herbstsitzung des Stiftungsrates: 10. Oktober 2024

Verschiedenes:
Gesuchsteller werden nach der Entscheidung über deren Gesuch durch die Stiftung in jedem Fall, auch im Falle einer Ablehnung des Gesuchs, schriftlich informiert.