Die Stiftung fördert insbesondere
Die Stiftung unterstützt nur Projekte, die den Prinzipien der Unabhängigkeit von Geschlecht, Religion, Nationalität, Herkunft und politischer Gesinnung entsprechen.
Unterstützung erhalten ebenfalls nur Institutionen, die im jeweiligen Land von den zuständigen Behörden als gemeinnützig anerkannt und/oder steuerbefreit sind, sowie gegebenenfalls in ein entsprechendes Register eingetragen sind.
Die Stiftung gewährt keine dauernde oder langjährige Unterstützung einzelner Projekte. Die Unterstützung für ein bestimmtes Projekt ist in der Regel für maximal 3 Jahre befristet. Eine weitere Gesuchstellung für dasselbe Projekt kann erst nach einem Unterbruch von einigen Jahren erfolgen.
Die Stiftung entfaltet ihre Tätigkeit ausschliesslich in Liechtenstein und in Italien.
Der Stiftungsrat besteht aus folgenden fünf Personen:
Kontakt:
Gesuche sind in deutscher, italienischer oder englischer Sprache und in elektronischer Form einzureichen.
Anforderungen an Gesuche für eine finanzielle Unterstützung
Einsendeschluss für Gesuche 2023:
für die Frühjahrssitzung des Stiftungsrates: 9. April 2023
für die Herbstsitzung des Stiftungsrates: 20. Oktober 2023
Verschiedenes:
Gesuchsteller werden nach der Entscheidung über deren Gesuch durch die Stiftung in jedem Fall, auch im Falle einer Ablehnung des Gesuchs, schriftlich informiert.