Die Stiftung fördert insbesondere
Die Stiftung unterstützt nur Projekte, die den Prinzipien der Unabhängigkeit von Geschlecht, Religion, Nationalität, Herkunft und politischer Gesinnung entsprechen.
Unterstützung erhalten ebenfalls nur Institutionen, die im jeweiligen Land von den zuständigen Behörden als gemeinnützig anerkannt und/oder steuerbefreit sind, sowie gegebenenfalls in ein entsprechendes Register eingetragen sind.
Die Stiftung gewährt keine dauernde oder langjährige Unterstützung einzelner Projekte. Eine mehrjährige Unterstützung ist in der Regel auf maximal 3 Jahre beschränkt. Eine weitere Gesuchstellung für dasselbe Projekt kann erst nach einem Unterbruch von einigen Jahren erfolgen.
Die Stiftung entfaltet ihre Tätigkeit ausschliesslich in Liechtenstein und in Italien.
Der Stiftungsrat besteht aus folgenden fünf Personen:
Gesuche sind in deutscher, italienischer oder englischer Sprache ausschliesslich per E-Mail einzureichen. Die eingereichten Unterlagen müssen den Anforderungen, welche unter dem untenstehenden Link zu finden sind, entsprechen. Der Erhalt des Gesuchs wird bestätigt, jedoch keine weitere Korrespondenz mehr geführt. Gesuchsteller werden nach der Entscheidung durch den Stiftungsrat in jedem Fall, auch im Falle einer Ablehnung des Gesuchs, schriftlich informiert. Gesuche, welche unseren Anforderungen nicht entsprechen, werden per E-Mail zurückgewiesen.
Anforderungen an Gesuche für eine finanzielle Unterstützung
Einsendeschluss für Gesuche 2024:
für die Behandlung an der Herbstsitzung des Stiftungsrates: 30. September 2024